Arzt füllt aus, Amt stempelt, Sie reisen.
Die ärztliche Bescheinigung für Ihre Reise mit dem verordneten Arzneimittel.
Nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, für Patienten mit einer Blüten- oder Extrakt-Verordnung. Ein approbierter Arzt in Deutschland stellt sie aus, mit Privatrezept für die Reise. Das unterschriebene Original kommt per Post.
79,99 €Festpreis, zuzüglich Amtsgebühr
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
- AVerschreibender ArztArzt
- BPatientArzt
- CVerschriebenes ArzneimittelArzt
- DFür die Beglaubigung zuständige BehördeGesundheitsamt
- Für Blüten- und Extrakt-Verordnungen
- Approbierter Arzt in Deutschland
- Meist am selben Tag
- Original per Post
Ablauf
So läuft es
- 01
Auftrag erteilen
Zielland, Reisezeitraum, E-Mail. Unter einer Minute.
- 02
Angaben nachreichen
Nach der Zahlung: was das amtliche Formular verlangt, dazu ein paar ärztliche Fragen. Ausweis und Rezept oder Packung bereithalten.
- 03
Rückmeldung
Der Arzt meldet sich bei Ihnen, meist am selben Tag. Danach stellt er Privatrezept und Bescheinigung aus.
- 04
Gegenlesen, dann Post
Sie prüfen jede Angabe und bestätigen mit einem Klick. Das unterschriebene Original kommt per Post.
Beglaubigung
Was bei Ihnen bleibt
Gültig wird die Bescheinigung erst mit dem Stempel des Gesundheitsamts. Wir melden Ihren Fall dort an und liefern die Unterlagen.
- Termin beim Gesundheitsamt
- Den vereinbaren Sie selbst. Wir haben Ihren Fall dort schon angemeldet. Bekommen Sie vor der Abreise keinen Termin, erstatten wir den vollen Betrag.
- Ausweis
- Das Amt prüft Ihre Person und die Unterschrift des Arztes.
- Gebühr des Amtes
- Je nach Amt null bis rund 46 Euro, zahlbar dort. In unserem Preis nicht enthalten.
Preis
Ein Festpreis
79,99 €
Zuzüglich der Gebühr Ihres Gesundheitsamts. Kein Anspruch auf Ausstellung, der Arzt entscheidet im Einzelfall.
Auftrag erteilenEnthalten
- Geld zurück, wenn der Termin beim Amt nicht rechtzeitig zustande kommt
- Ärztliche Prüfung Ihrer Angaben und die Rückmeldung
- Privatrezept für die Reise auf Ihr bereits verordnetes Präparat
- Die ausgefüllte Bescheinigung, beide Seiten
- Druck, Unterschrift und Porto für das Original
- Anmeldung und Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt
Nicht enthalten
- Die Gebühr des Gesundheitsamts
- Das Arzneimittel selbst
- Ein zweites Präparat: eigenes Formular, eigener Auftrag
- Andere Arzneimittel als Blüten und Extrakte: dafür ist die verschreibende Praxis zuständig
- Express-Versand bei Abreise in unter 5 Tagen: 20,00 € zusätzlich
Fragen
Häufige Fragen
Was kostet das Gesundheitsamt zusätzlich?
Je nach Amt null bis rund 46 Euro. Das zahlen Sie dort selbst, es ist in unserem Preis nicht enthalten.
Und wenn ich beim Amt keinen Termin mehr bekomme?
Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück, den vollen Betrag. Eine kurze Nachricht genügt, einen Nachweis verlangen wir nicht. Die Terminvergabe des Amtes hat niemand in der Hand, und dafür sollen Sie nicht bezahlen.
Warum muss ich selbst zum Amt?
Die Beglaubigung ist eine hoheitliche Handlung: Das Amt prüft Ihre Person und die Echtheit der Arztunterschrift. Wir melden Ihren Fall an und liefern die Unterlagen.
Für welche Länder gilt die Bescheinigung?
Für die 29 Schengen-Staaten. Zypern und Irland gehören nicht dazu, obwohl sie EU-Mitglieder sind. Für die Türkei, Großbritannien oder die USA ist die Botschaft des Ziellandes zuständig.
Wie lange darf die Reise dauern?
Höchstens 30 Tage. So steht es im amtlichen Formular. Für längere Aufenthalte hilft die Botschaft Ihres Ziellandes.
Wie schnell geht das?
Bei uns meist am selben Tag. Der Termin beim Gesundheitsamt und der Postweg kommen dazu: Planen Sie zehn Tage ein. Bei Abreise in unter 5 Tagen geht das Original per Express noch am selben Tag raus, für 20,00 € zusätzlich; das bestätigen Sie bei der Eingabe des Reisezeitraums.
Reicht dem Amt eine elektronisch signierte Fassung?
Das entscheidet jedes Amt für sich. Deshalb schicken wir immer das unterschriebene Original per Post und fragen beim Amt nach.
Für welche Präparate stellen Sie aus?
Für Blüten- und Extrakt-Verordnungen. Auf dem amtlichen Formular bescheinigt der Arzt, der das Präparat verschreibt; für andere Arzneimittel kann die Praxis, die Ihr Rezept ausstellt, dasselbe Formular ausfüllen.
Habe ich Anspruch auf die Bescheinigung?
Nein. Der Arzt entscheidet im Einzelfall und stellt nur aus, was er fachlich verantworten kann.
Beginnen Sie früh.
Bei uns geht es meist am selben Tag. Der Termin beim Gesundheitsamt und der Postweg brauchen zusätzlich Zeit, planen Sie zehn Tage ein.