SchengenBescheinigung
Wohin reisen Sie?
Bitte auch Länder angeben, durch die Sie nur durchfahren. Eine Bescheinigung gilt für die ganze Reise.
Dafür hilft diese Bescheinigung nicht
Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt nur innerhalb des Schengen-Raums. Für entscheidet das Zielland selbst, was es verlangt.
Der richtige Weg
Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes. Viele verlangen ein eigenes, mehrsprachiges Formular, das das BfArM bereitstellt.
Reisen Sie zusätzlich in ein Schengen-Land, gehen Sie einen Schritt zurück und wählen Sie nur diese Länder aus.
Wann reisen Sie?
An- und Abreisetag zählen mit.
Länger als 30 Tage geht nicht
Das amtliche Formular deckt höchstens 30 Tage ab, Ihre Reise dauert Tage. Daran können wir nichts ändern, es steht so im Formular des BfArM.
Für längere Aufenthalte wenden Sie sich an die Botschaft Ihres Ziellandes. Sie entscheidet, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Arzneimittel mitführen dürfen.
Haben Sie Ihr Arzneimittel schon?
Bescheinigt wird immer genau das Präparat, das Sie mitnehmen.
Erst das Präparat, dann die Bescheinigung
Ohne benanntes Präparat gibt es weder ein Rezept noch eine Bescheinigung: Das Formular verlangt Handelsname, Darreichungsform, Wirkstoffgehalt und die Menge, die Sie mitnehmen. Deshalb kassieren wir jetzt auch nichts.
Sobald Ihre Packung da ist, dauert der Auftrag keine Minute. Wir schicken Ihnen gern eine Erinnerung.
Fast geschafft
An diese Adresse schicken wir den Link für Ihre Angaben und später die Bescheinigung zum Gegenlesen.
Zahlart
Zuzüglich der Gebühr Ihres Gesundheitsamts, die Sie dort selbst zahlen (je nach Amt zwischen null und rund 46 Euro). Auf dem Kontoauszug erscheint „Privatärztliche Leistung".
Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung. Der Arzt entscheidet im Einzelfall.