Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0, Stand 16. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die über schengenbescheinigung.de geschlossen werden.
(2) Vertragspartner ist Mirco Giannini, Arzt,Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, E-Mail kontakt@schengenbescheinigung.de (nachfolgend „der Arzt"). Der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB kommt unmittelbar mit dem Arzt zustande.
(3) Das Angebot richtet sich an Volljährige mit Wohnsitz in Deutschland.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig beauftragen" geben Sie ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftrags in Textform zustande.
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir; Sie erhalten ihn mit der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistung
(1) Der Arzt prüft Ihre Angaben, führt mit Ihnen ein Gespräch über Fernkommunikation (in der Regel telefonisch) und entscheidet danach, ob er die Bescheinigung ausstellt.
(2) Stellt er sie aus, umfasst die Leistung: ein Privatrezept auf das Präparat, das Sie mitführen; die ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (amtliches Formular BfArM 017, beide Seiten); den Versand des handunterschriebenen Originals an Ihre Anschrift; sowie die Anmeldung des Vorgangs bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt einschließlich des dafür nötigen Schriftwechsels.
(3) Die Behandlung findet ohne persönlichen Kontakt statt (§ 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Ärzte). Der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob das ärztlich vertretbar ist.
(4) Ein Anspruch auf Ausstellung besteht nicht. Der Arzt stellt nur aus, was er fachlich verantworten kann. Lässt sich das Präparat nicht zweifelsfrei benennen oder fehlt der Nachweis der bisherigen Verordnung, wird nicht ausgestellt; es gilt § 8 Absatz 3.
§ 4 Was nicht Leistungsgegenstand ist
(1) Die Beglaubigung nimmt das Gesundheitsamt vor, nicht der Arzt.Erst mit dem Stempel des Amtes wird die Bescheinigung im Ausland verwendbar. Termin, Vorlage Ihres Ausweises und die Gebühr des Amtes obliegen Ihnen.
(2) Die Gebühr des Gesundheitsamts ist im Preis nicht enthalten. Sie fällt je Bescheinigung an, wird vom Amt festgesetzt und liegt erfahrungsgemäß zwischen null und rund 46 Euro.
(3) Ob dem Amt eine qualifiziert elektronisch signierte Fassung genügt oder das Papier-Original zwingend ist, entscheidet jedes Amt für sich. Eine Zusicherung hierzu wird nicht gegeben.
(4) Bearbeitungszeiten des Amtes und Laufzeiten der Post liegen außerhalb unseres Einflusses. Eine Zusage, dass die beglaubigte Bescheinigung vor Ihrer Abreise vorliegt, wird nicht gegeben.
(5) Die Bescheinigung gilt nur für Reisen in Staaten des Schengen-Raums und für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen; beides gibt das amtliche Formular vor. Für Ziele außerhalb des Schengen-Raums ist die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes zuständig.
(6) Jedes weitere Präparat erfordert ein eigenes Formular und einen eigenen Auftrag; beim Amt fällt die Gebühr dann erneut an.
§ 5 Ihre Mitwirkung
(1) Ihre Angaben müssen vollständig und zutreffend sein (§ 630c Absatz 1 BGB). Das gilt besonders für die Nummer des Ausweises, den Sie auf der Reise mitführen: Eine falsche Nummer macht die Bescheinigung an der Grenze wertlos.
(2) Sie stellen eine Kopie der bisherigen Verordnung zur Verfügung. Ein Foto der Packung allein genügt nicht, weil es den Besitz belegt, nicht die Verordnung.
(3) Sie sind für das Gespräch unter der angegebenen Nummer erreichbar. Kommt es nach drei Versuchen an verschiedenen Tagen nicht zustande, gilt § 8 Absatz 3.
(4) Sie prüfen die Bescheinigung vor der Unterschrift einmal selbst und bestätigen die Angaben. Ohne diese Bestätigung wird nicht versandt.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
(1) Der Preis beträgt 79,99 €. Er ist im Voraus zu zahlen.
(2) Die ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die die angesetzten Gebührenziffern und Steigerungssätze ausweist (§ 12 GOÄ).
(3) Der Anteil des Preises, der über die Gebührenziffern hinausgeht, entfällt auf Versand des Originals und die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt. Er ist auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Es handelt sich um eine privatärztliche Selbstzahlerleistung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht. Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif.
§ 7 Zahlung
(1) Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. Auf Ihrem Kontoauszug erscheint eine neutrale Bezeichnung ohne Hinweis auf die Art der Leistung.
(2) Die Vorauszahlung wird auf die Rechnung nach § 6 angerechnet.
§ 8 Widerruf, Kündigung, Erstattung
(1) Bei Behandlungsverträgen nach § 630a BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312 Absatz 2 Nummer 7 BGB nimmt Behandlungsverträge von den Vorschriften über Fernabsatzverträge einschließlich des Widerrufsrechts nach § 312g BGB aus.
(2) Unabhängig davon können Sie den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 627 BGB). Kündigen Sie, bevor der Arzt mit der Bearbeitung begonnen hat, erstatten wir den vollen Betrag. Kündigen Sie danach, ist die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB).
(3) Stellt der Arzt nicht aus, weil die Voraussetzungen fehlen, erstatten wir den Betrag abzüglich der bereits erbrachten ärztlichen Leistung. Beruht das Fehlen der Voraussetzungen auf unzutreffenden Angaben, bleibt die Vergütung geschuldet.
§ 9 Dokumentation, Schweigepflicht, Datenschutz
(1) Der Arzt führt eine Patientenakte nach § 630f BGB und bewahrt sie für die gesetzliche Frist auf.
(2) Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Angaben an das Gesundheitsamt erfolgen ausschließlich zum Zweck der Beglaubigung und nur, soweit das Amt sie benötigt.
(3) Einzelheiten der Verarbeitung stehen in derDatenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Arzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht für Entscheidungen des Gesundheitsamts, für Laufzeiten der Post und für die Handhabung durch Behörden im Ausland.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Arzt nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand unberührt.