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SchengenBescheinigung

Ratgeber

Das Schengen-Formular: was es ist und wie Sie es bekommen

Das Schengen-Formular ist die ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ. Wer es ausstellt, wer es beglaubigt, und was es nicht leistet.

Stand 16.09.2026

Was das Formular wirklich heißt

Was umgangssprachlich „Schengen-Formular" genannt wird, heißt amtlich „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung". Es geht auf Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens zurück und wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Formular 017 bereitgestellt.

Das Formular hat zwei Seiten. Die erste ist der deutsche Vordruck mit 23 nummerierten Feldern, die zweite eine Erläuterung auf Englisch und Französisch. Beide Seiten gehören zusammen; wer nur die erste mitführt, hat ein unvollständiges Dokument.

Drei Beteiligte, drei Aufgaben

Den Abschnitt A und C füllt der verschreibende Arzt aus: seine Angaben, das Arzneimittel, die Dosierung und die Menge, die Sie mitnehmen. Er unterschreibt und stempelt.

Abschnitt B betrifft Sie: Name, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, die Nummer des Ausweises, den Sie auf der Reise dabeihaben, und der Reisezeitraum.

Abschnitt D bleibt leer, bis Sie beim Gesundheitsamt waren. Erst dessen Stempel macht die Bescheinigung im Ausland brauchbar. Diesen Schritt kann Ihnen niemand abnehmen, auch kein Dienstleister: Das Amt prüft dabei Ihre Person.

Was das Formular nicht leistet

Es gilt nur für Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Für die Türkei, Großbritannien, die USA oder Thailand ist es wertlos; dort entscheidet das Zielland, und zuständig ist dessen Botschaft oder Konsulat. Das BfArM hält dafür ein eigenes mehrsprachiges Formular bereit.

Es deckt höchstens 30 Tage ab. Das steht zweimal darauf, bei der Gültigkeitsdauer und bei der Reichdauer der Verschreibung. Für längere Aufenthalte hilft nur der Weg über die Botschaft.

Es gilt für ein Arzneimittel. Nehmen Sie zwei verschiedene mit, brauchen Sie zwei Formulare, und beim Amt fällt die Gebühr zweimal an.

Was Sie vorbereiten sollten

Halten Sie den Ausweis bereit, den Sie tatsächlich mitnehmen. Steht auf der Bescheinigung die Nummer des Personalausweises und Sie reisen mit dem Reisepass, nützt sie an der Grenze nichts.

Der Geburtsort wird gebraucht und steht in keinem Online-Portal. Er steht in Ihrem Ausweis.

Beim Feld 18 zählt die Menge, die Sie wirklich dabeihaben, nicht die rechnerische. Wer eine verschlossene Originalpackung mitnimmt, trägt deren Gramm-Zahl ein.

Quellen