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Schengen24

Ratgeber

Reisen mit medizinischem Cannabis im Schengen-Raum

Seit 2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, im Ausland meistens schon. Welche Bescheinigung Cannabis-Patienten für die Reise brauchen und wie sie sie bekommen.

Stand 16.09.2026

Was sich 2024 geändert hat, und was nicht

Seit April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Für die Reise ändert das wenig: In den meisten anderen Schengen-Staaten gilt es weiterhin als Betäubungsmittel, und dort entscheidet das Recht des Landes, in dem Sie sich aufhalten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sieht deshalb für Cannabisarzneimittel dasselbe Verfahren vor wie für andere Betäubungsmittel: die ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, beglaubigt von der zuständigen Landesbehörde.

Wer die Bescheinigung ausstellen kann

Auf dem amtlichen Formular bescheinigt der verschreibende Arzt. Er trägt Ihre Personendaten, das Präparat, die Tagesdosis und die Menge ein, die Sie mitnehmen, und unterschreibt. Deshalb gehört zu unserem Angebot ein Privatrezept auf genau das Präparat, das Sie mitführen; Voraussetzung ist eine bestehende Verordnung, die Sie als Rezeptkopie nachweisen.

Gültig wird die Bescheinigung erst mit dem Stempel des Gesundheitsamts. Diesen Termin machen Sie selbst, mit Ausweis und der Gebühr des Amtes.

Was Sie mitführen

Das Präparat in der Originalverpackung mit Apothekenetikett. Umgefülltes Material lässt sich niemandem zuordnen, auch mit Bescheinigung nicht.

Die beglaubigte Bescheinigung im Original, zusammen mit dem Ausweis, dessen Nummer darauf steht. Eine Kopie auf dem Telefon ersetzt sie nicht.

Nur die Menge, die auf der Bescheinigung steht. Wer mehr dabeihat, als das Dokument ausweist, steht schlechter da als jemand ganz ohne.

Grenzen des Verfahrens

Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage und nur in den Schengen-Staaten. Für jedes Präparat braucht es ein eigenes Formular. Für Ziele außerhalb des Schengen-Raums, etwa die Türkei, Großbritannien oder die USA, entscheidet das Zielland; fragen Sie dort rechtzeitig bei der Botschaft nach.

Rechnen Sie rückwärts vom Abflug: ärztliche Ausstellung, Beglaubigungstermin beim Amt, Postweg. Zehn Tage sind knapp, zwei bis drei Wochen sind komfortabel; in der Ferienzeit sind die Ämter voller.

Quellen