Reisen mit Betäubungsmitteln: was Patienten beachten müssen
Opioide, ADHS-Medikamente, Schlafmittel: Wer verordnete Betäubungsmittel mit ins Ausland nimmt, braucht eine Bescheinigung. Der Überblick.
Stand 16.09.2026
Es betrifft mehr Menschen, als man denkt
Betäubungsmittel sind nicht nur das, was der Begriff vermuten lässt. Darunter fallen starke Schmerzmittel, viele Medikamente gegen ADHS, bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel und Ersatzstoffe in der Substitutionsbehandlung. Wer solche Arzneimittel regelmäßig einnimmt, braucht für die Reise eine Bescheinigung.
Ohne sie kann die Mitnahme im Zielland als Verstoß gegen das dortige Betäubungsmittelrecht gewertet werden, und zwar unabhängig davon, dass die Einnahme in Deutschland ärztlich verordnet ist.
Zwei Wege, je nach Ziel
Reisen Sie innerhalb des Schengen-Raums, gilt Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens: Ihr Arzt füllt die amtliche Bescheinigung aus, das Gesundheitsamt beglaubigt sie, und sie gilt für höchstens 30 Tage.
Reisen Sie darüber hinaus, entscheidet das Zielland. Manche Staaten verlangen ein eigenes Formular, andere eine Einfuhrgenehmigung, wieder andere verbieten bestimmte Wirkstoffe ganz. Fragen Sie rechtzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat nach; das BfArM stellt für diesen Fall eine mehrsprachige Bescheinigung bereit.
Was ins Handgepäck gehört
Führen Sie die Arzneimittel in der Originalverpackung mit Apothekenetikett mit. Umgefüllte Tabletten in einer Dose lassen sich niemandem zuordnen, auch mit Bescheinigung nicht.
Nehmen Sie die beglaubigte Bescheinigung im Original mit, zusammen mit dem Ausweis, dessen Nummer darauf steht. Eine Kopie auf dem Telefon ersetzt sie nicht.
Nehmen Sie nur die Menge mit, die auf der Bescheinigung steht. Wer mehr dabeihat, als das Dokument ausweist, steht schlechter da als jemand ganz ohne.
Der Zeitplan
Rechnen Sie rückwärts vom Abflug: Beglaubigungstermin beim Amt, Postlaufzeit, ärztliche Ausstellung. Zehn Tage sind knapp, zwei bis drei Wochen sind komfortabel. In der Ferienzeit sind Ämter voller als sonst.