Reisebescheinigung für Medikamente: wann Sie eine brauchen
Nicht jedes Medikament braucht eine Bescheinigung für die Reise, manche schon. Woran Sie es erkennen und was die Bescheinigung enthalten muss.
Stand 16.09.2026
Die Unterscheidung, auf die es ankommt
Für die meisten Arzneimittel brauchen Sie nichts weiter als die Packung. Anders ist es bei Betäubungsmitteln: Dort greift internationales Suchtstoffrecht, und die Mitnahme ist nur mit Nachweis zulässig.
Ob Ihr Medikament dazugehört, sagt Ihnen die Apotheke oder Ihr Arzt in einem Satz. Ein Anhaltspunkt: Wenn Ihre Verordnung auf einem besonderen Rezeptformular ausgestellt wird und die Apotheke die Abgabe gesondert dokumentiert, ist es eines.
Was auf die Bescheinigung gehört
Das amtliche Formular verlangt die Handelsbezeichnung, die Darreichungsform, die internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, den Gehalt, die Gebrauchsanweisung und die Gesamtmenge. Dazu Ihre Personendaten einschließlich Geburtsort und Ausweisnummer.
Die Angaben müssen zur Packung passen, die Sie tatsächlich mitnehmen. Eine Bescheinigung über ein Präparat, das Sie zu Hause gelassen haben, hilft an der Grenze nicht.
Wer sie ausstellt
Ausstellen darf sie der verschreibende Arzt. Das ist keine Formalie: Er bescheinigt, dass die Mitnahme zu einer laufenden Behandlung gehört, und dafür muss er die Verordnung verantworten.
Beglaubigen muss sie anschließend das Gesundheitsamt. Erst danach ist sie im Ausland verwendbar.