Beglaubigung beim Gesundheitsamt: Ablauf, Kosten, Zuständigkeit
Die ärztliche Bescheinigung wird erst mit dem Stempel des Gesundheitsamts gültig. Welches Amt zuständig ist, was es kostet und wie lange es dauert.
Stand 16.09.2026
Warum es diesen Schritt gibt
Ein Grenzbeamter in Spanien kann nicht wissen, ob eine deutsche Arztunterschrift echt ist. Genau das bestätigt das Gesundheitsamt mit seinem Stempel: Es prüft, dass der Arzt zur Berufsausübung berechtigt ist, und beglaubigt damit die Bescheinigung. Deshalb ist die Beglaubigung eine hoheitliche Handlung und kein Verwaltungsakt, den ein Dienstleister übernehmen könnte.
Welches Amt zuständig ist
Die Grundregel lautet: das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort. In fünf Bundesländern gibt es stattdessen eine zentrale Stelle für das ganze Land, nämlich in Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zwei Länder folgen nicht Ihrem Wohnort, sondern dem Sitz des Arztes: In Bayern ist die Kreisverwaltungsbehörde am Dienstsitz des verschreibenden Arztes zuständig, und Hamburg ist überhaupt nur zuständig, wenn die Praxis in Hamburg liegt. Wer in Hamburg wohnt und bei einem Arzt außerhalb in Behandlung ist, geht also nicht zum Hamburger Bezirksamt.
Eine aktuelle Übersicht aller Länder führt das BfArM. Was Ihr Nachbar über sein Amt erzählt, ersetzt keine Auskunft: Die Praxis unterscheidet sich von Kreis zu Kreis.
Was es kostet
Die Gebühr setzt jedes Amt selbst fest. Belegt sind Spannen von gebührenfrei bis rund 46 Euro; häufig liegen sie zwischen 5 und 20 Euro. Sie fällt je Bescheinigung an, bei zwei Arzneimitteln also zweimal.
Rufen Sie vorher an und fragen Sie drei Dinge: was es kostet, ob Sie einen Termin brauchen, und was Sie mitbringen sollen. Das spart den zweiten Weg.
Wie lange es dauert
Manche Ämter beglaubigen im Bürgerbüro während Sie warten, andere vergeben Termine mit Wochen Vorlauf. Planen Sie deshalb früh: Die ärztliche Ausstellung ist der schnelle Teil, der Behördenweg der langsame.
Ob dem Amt eine elektronisch signierte Fassung genügt oder das Papier-Original zwingend ist, entscheidet ebenfalls jedes Amt für sich. Verlassen Sie sich nicht auf eine Auskunft, die für ein anderes Amt galt.